Der Berliner Westen, 02.11.1932
in der originalen Orthographie (Abschrift)

Keine Künstler-Exmissionen
Eine Erklärung der Heimstätten-Gesellschaft „Künstlerkolonie“

Zu den beunruhigenden Meldungen aus der Wilmersdorfer Künstler-Kolonie geben Vorstand und Aufsichtsrat der gemeinnützigen Gesellschaft „Künstlerkolonie“ am Breitenbachplatz folgende Erklärungen ab:

Die Mietsverträge der Künstlerkolonie sind nach den Vorschriften der Wohnungsfürsorge festgesetzt und von dieser genehmigt worden. Der Vorstand hat sich seit Anfang des Jahres 1932 sowohl direkt als auch durch Vermittlung der Baugenossenschaft bei den Hypothekengläubigern um eine über die Notverordnung hinausgehende Zinssenkung bemüht, ferner um Aufschub der ihm auferlegten Amortisationsverpflichtung. Diese Bemühungen, die eine auch dem Vorstand höchst erwünschte Senkung der Mieten ermöglichen sollen, werden weiter als dringendste Aufgabe angesehen:

Bei der Einziehung der Mieten ist die äußerste Rücksichtnahme geübt worden, die sich von den Aufsichtsbehörden und von der Erhaltung der gemeinnützigen Unternehmen noch verantworten ließ. Es ist unwahr, daß für den 1. November zehn Exmissionen beabsichtigt waren. Wahr ist vielmehr, daß trotz der durch die Wirtschaftslage verursachten Rückstände seit Gründung der Kolonie, also seit 4½ Jahren, nicht mehr als fünf Exmissionen stattgefunden haben. Die von einem Teil der Mieterschaft verbreiteten Tendenznachrichten widerlegen sich schon dadurch, daß der Verwaltung der Künstlerkolonie der Fall einer Exmission angerechnet wurde, die in einem P r i v a t h a u s der Nachbarschaft stattgefunden hat.


Hier finden Sie die Vorgeschichte vom 27.10.1932
Berichte von der Gründung der Künstlerkolonie finden Sie unter Gründung der Künstlerkolonie

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